Jeder examinierte Podologe soll sich stets so verhalten, dass das von der Bevölkerung in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist, das Image und Ansehen des Berufsstandes erhöht werden, die gesundheitspflegerischen Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigt werden, und dass vor allem den Bedürfnissen individueller Patienten und Klienten Rechnung getragen wird.

Jeder examinierte Podologe ist für die Ausübung ihrer fußpflegerischen Tätigkeiten verantwortlich.
Den gleichen Anspruch den unsere podologischen Arbeit stellt, bestimmt auch das Verhalten der Podologen zu ihrer Außenwelt.

Jeder Dienstleister setzt seine individuellen Prioritäten.
Der Anspruch der Podologen, wie auch der Patienten, sowie Klienten an höchstmögliche Qualitätsstandarts bei der Arbeit der Podologen, der Hygiene in der Praxis, die Hygiene am Kunden, kostenintensive Sterilisationsverfahren- sowie –geräte, führen zu einem knapp und fair kalkulierten Preis.


Podologen sollen bei der Ausübung fußpflegerischer Tätigkeiten folgendes beachten


  1. sich stets so verhalten, dass das Wohlbefinden von Patienten und Klienten gefördert und geschützt wird

  2. sicherstellen, dass in ihrem Verantwortungsbereich nichts geschieht oder unterlassen wird, das sich nachteilig auf den Zustand oder die Sicherheit von Patienten oder Klienten auswirken könnte


  3. jede Gelegenheit wahrnehmen, um ihr berufliches Wissen und ihre fußpflegerische Kompetenz zu erhalten und zu vermehren


  4. Defizite ihrer fußpflegerischen Kompetenz erkennen und in einem solchen Falle keine an sie delegierten Aufgaben übernehmen, bevor sie sich nicht die dafür erforderliche Kompetenz erworben hat und von zuständiger Stelle als kompetent bestätigt wurde


  5. in unterstützender und kooperativer Weise mit anderen professionellen Vertretern des Podologenteams zusammenarbeiten und deren speziellen Beitrag innerhalb des Gesundheitsteams respektieren und anerkennen


  6. Kollegiale Tätigkeiten, Arbeiten und Leistungen nicht diskreditieren, oder einer unsachlichen Bewertung unterziehen und sich nicht an unsachlichen Äußerungen und Darstellungen beteiligen, die sich gegen bestimmte Arbeitsweisen in der Fußpflege richten, solange gesetzlich nach podologisch-medizinischen Maßstäben und krankenärztlichen Standards behandelt wird


  7. die Kulturtraditionen, individuelle Werte und religiösen Gepflogenheiten von Patienten/Klienten berücksichtigen


  8. entsprechenden vorgesetzten Personen oder offiziellen Stellen bekannt geben, dass aufgrund von Gewissenskonflikten in bestimmten Situationen professioneller Einspruch erhoben oder von einer Durchführungsverweigerung bestimmter Tätigkeiten Gebrauch gemacht wird


  9. jeglichen Missbrauch vermeiden, der aufgrund ihrer privilegierten Beziehung mit Patienten/Klienten und ihres privilegierten Zugangs zu deren Eigentum, Wohnung oder Arbeitsplatz besteht


  10. erhaltene Informationen während der Ausübung professioneller Tätigkeiten vertraulich behandeln und diese nicht ohne die Erlaubnis von Patienten/Klienten oder deren gesetzlichen Vertreter publik machen, es sei denn, dass dies rechtlich oder gerichtlich, oder im gesellschaftlichen Interesse erforderlich ist


  11. Absolute Transparenz und Ehrlichkeit zu unseren Patienten, bzw. Klienten in Hinsicht auf ihre fußpflegerischen Probleme und bei der Akquise und Beratung von Kunden.
    Das gleiche gilt für das offerieren von Pflegemitteln und sonstigen Produkten aus der medizinischen Pflege


  12. das Umfeld von Patienten/Klienten in Betracht ziehen und dessen Auswirkungen auf deren physisches, psychisches, spirituelles und soziales Wohlbefinden, außerdem die vorhandenen Ressourcen berücksichtigen und entsprechende Gesundheitsbehörden auf prekäre Situationen hinweisen, die den Patienten/Klienten in Gefahr bringen könnten, oder die der Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards in der pflegerischen Praxis entgegenwirken


  13. den Arbeitsumfang von Berufskolleg/innen und Nachgeordneten und den damit einhergehenden Druck berücksichtigen und entsprechende Schritte unternehmen, in Fällen, in denen es sich um Missbrauch von Pflegepersonen handelt und/oder Gefahr besteht, dass die Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards in der fußpflegerischen Praxis nicht gewährleistet ist


  14. auf der Basis eigenen beruflichen Wissens, Erfahrung und Position Kolleg/innen und Nachgeordnete je nach individuellem Bedarf bei deren Erwerb von beruflicher Kompetenz unterstützen


  15. Geschenke, Gefälligkeiten oder Einladungen zurückweisen, die als Einflussnahme zum Zwecke bevorzugter Behandlung interpretiert werden können


  16. den Gebrauch beruflicher Titel bei der Förderung kommerzieller Produkte vermeiden, um die Unabhängigkeit beruflicher Begutachtung, auf die sich Patienten verlassen, nicht zu kompromittieren


Thomas Vernholz
Kuhstr. 13
47638 Straelen

Festnetz: 02834 944 57 98
Whatsapp: 0152 – 33 66 44 50

Mail: info@fuss.land


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