Das Podologengesetz beschreibt die medizinische/podologische Fußpflege als die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.

Die Podologie gehört zu den medizinischen Heilberufen.
Podologen arbeiten eng mit Ärzten, Pflegepersonal, orthopädischen Schuhmachern zusammen und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern.
Sie können bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn sie eine Kassenzulassung haben.

Die kosmetische Fußpflege  ist die Anwendung rein pflegerischer und dekorativer Maßnahmen am gesunden Fuß und von daher mit der Podologie nicht zu vergleichen.
Kosmetische Fußpfleger haben ein völlig anderes Aufgabenfeld im Wellnessbereich.
Sie dürfen keine krankhaften Veränderungen am Nagel behandeln und da es sich um keinen Heilberuf handelt, können sie auch keine Kassenzulassung bekommen.


Ausbildung

Podologen müssen ihre 2-jährige Vollzeit-Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung abschließen und dürfen sich dann Podologe oder/und medizinischer Fußpfleger nennen.


Kosmetische Fußpflege ist keine geschützte Berufsbezeichnung und sieht „keine festen Ausbildungszeiten oder /-inhalte vor“, eine Gewerbeanmeldung genügt und man darf Fußpflege betreiben.


Warum bieten viele kosmetische Fußpfleger dennoch „medizinische Fusspflege“ an ?

Kosmetische Fußpfleger dürfen sich nicht als medizinischer Fußpfleger bezeichnen – das ist Podologen vorbehalten.

Sie dürfen aber „medizinische Fußpflege“ anbieten.

Jeder Patient muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass medizinische Fußpflege bei einem kosmetischen Fußpfleger keine anerkannte Ausbildung in der Behandlung von Hühneraugen, Schrunden, eingewachsenen Nägeln und keine medizinische  Kenntnis von Krankheiten um und am Fuß etc. voraussetzt.


Wer kann zum Fußpfleger und wer sollte zum Podologen ?

Menschen mit Diabetes oder anderen Grunderkrankungen, Menschen mit Rollnägeln, oder entzündeten eingewachsenen Nägeln, Menschen mit starken Schwielen oder Hühneraugen sollten eine podologische Behandlung bevorzugen.

Allen die mit perfekt gesunden Füßen und Nägeln Wellness und Entspannung suchen wünschen wir gute Erholung bei der kosmetischen Fußpflege!


Die podologische Behandlung


Der Beruf des Podologen zählt zu den nicht ärztlichen Heilberufen.
Voraussetzung zum Führen dieser Berufs- bezeichnung ist eine 2-jährige Ausbildung in Vollzeit, die mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen wird.

Bei podologischen Maßnahmen handelt es sich um die Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß mit dem Ziel der Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen.

Darunter fallen folgende Maßnahmen:

  • Nagelbehandlungen wie richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel oder verdickten Nägeln
  • Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
  • Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
  • Druck‐ und Reibungsschutz  als Maßnahme zur Entlastung schmerzhafter Stellen und Anfertigen individueller, langlebiger Druckentlastungen
  • Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
  • Nagelprothetik
  • Anfertigung von Orthosen
  • Nagelpilzbehandlung mit Naturprodukten oder Laserverfahren

Als Ausübende eines Heilberufs unterliegen Podologen strengen Hygienerichtlinien


Thomas Vernholz
Kuhstr. 13
47638 Straelen

Festnetz: 02834 944 57 98
Whatsapp: 0152 – 33 66 44 50

Mail: info@fuss.land


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